Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF)

Der freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF) wir manchmal auch „Sterbefasten“ genannt. Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH Urteil 03.07.2019, Az. 5 StR 132/18 und 5 StR 393/18) wurde die rechtliche Basis in Deutschland gelegt. FVNF kann also die Würde und Selbstbestimmung in der letzten Lebensphase sichern. Dabei ist aus heutiger Sicht zu beachten:

  • Ich muss dies mit meinem Palliativ Care Team und meinen Angehörigen besprechen.
  • In einem Dokument werden meine Entscheidungen schriftlich festgehalten und ich unterschreibe dies im Beisein von Zeugen.
  • Ich fordere darin, die natürliche und künstliche Gabe von Flüssigkeiten und Nahrung zu unterlassen, um meinen Sterbeprozess nicht unnötig zu verlängern.
  • Ich organisiere meine palliative Versorgung (Benetzen der Mundschleimhaut, Medikamentengabe,
    psycho-soziale Begleitung, …) zur Symptomkontrolle.
  • Ich bitte meine Bevollmächtigten, die anders Handelnden von der Begleitung auszuschließen und ggf. wegen Körperverletzung (§ 223 StGB) zu belangen.
    Die Menschen, die mich dabei begleiten, tun, was ich mir wünsche. Sie sichern meine Menschenrechte sowie Grundrechte (Würde und freie Entfaltung der Persönlichkeit) und dürfen also nicht wegen Assistiertem Suizid § 217 StGB oder Unterlassener Hilfeleistung § 323c StGB angeklagt werden.

Diese Vorgehensweise ist – im Vergleich zu einer Reise in die Schweiz oder die Niederlande – preisgünstig und schnell. In der verbleibenden Zeit von 5 bis 10 Tagen ist genug Zeit über die Entscheidung nachzudenken und von Mitmenschen Abschied zu nehmen.