Kundeninformation

Seit 2015 haben wir mehr als 300 Menschen bei der Erstellung ihrer NotfallVorsorge begleitet. Wir sprechen Sie heute unaufgefordert an, weil

• das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht grundlegend überarbeitet wurde und ab 1. Januar 2023 gültig ist. Es bringt mehr Selbstbestimmung, nimmt die Wünsche der betreuten Person als Maßstab, bestellt rechtliche Betreuung nur, wenn andere Hilfen nicht ausreichen, setzt einen neuen Mindeststandard für Eignung und Qualifikation der Betreuer und nicht zuletzt bietet mehr Unterstützung für ehrenamtliche Betreuer.

In Ihrer NotfallVorsorge müssen – nach unseren Recherchen – nur die Bezüge, d.h. die
§-Nummern geändert werden! Dafür haben wir ein Deckblatt Patientenverfügung entwickelt. Also einfach vor Ihre Notfallunterlagen heften und fertig, also Ihre und die Ihrer bevollmächtigten Personen sowie Ihrem Arzt! Übersichten mit Gesetzestexten und weiteren Erläuterungen finden Sie hier.

• das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zum selbstbestimmten Sterben bewirkte, dass wir einen Hinweis zum freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF) entwickelt haben. Er steht heute im Anhang der MedCareS Patientenverfügungen. Bitte informieren Sie interessierte Menschen!

• die Eintragung im Zentralen VorsorgeRegister (ZVR) ist seit 2023 Standard. Damit sollen zukünftig im Notfall noch häufiger sofort die richtigen Personen (Bevollmächtigte) bekannt sein.

• Die kompakte Patientenverfügung und Gesundheitsvollmacht (PaGeK) hat sich als preiswerter Einstieg – insbesondere für volljährige Jugendliche und frisch Verheiratete bzw. Lebensgemeinschaften entwickelt.

• Der neue MedCareS Service (MCS-S) speichert die unterschriebene NotfalVorsorge in einer Cloud, bietet den Abruf der Verfügung über einen QR-Code. Aktualisierung der Daten auf der NotfallKarte, in der NotfallVorsorge und ZVR-Eintragung. Bei Bedarf neue NotfallKarten (max. 1 x alle zwei Jahre).

Noch Fragen? Welche Erfahrungen haben Sie mit Ihrer MedCareS NotfallVorsorge gemacht? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht. Bitte nutzen Sie die Rückantwort oder schicken Sie uns einfach eine Email. Vielen Dank!