Ab sofort mit NotfallKarte!
Denn Sie fahren doch auch angeschnallt – oder?
… irgendwo in Deutschland
Ein 19jähriger Jugendlicher wird bei einem Unfall schwer verletzt. Wiederbelebung, künstliche Beatmung und Ernährung. Die Ermittlung der Angehörigen ist schwierig. Auf der Krankenkassenkarte steht nur der Name und die Versicherungsnummer für die Abrechnung des Rettungseinsatzes. Der Zustand ist kritisch. Das Krankenhaus veranlasst die Bestellung eines Betreuers für gesundheitliche Fragen. Nach einer Woche wird das irreversible Hirnversagen („Hirntod“) diagnostiziert. Die Ärzte stellen die Frage, wann sie die Maschinen abstellen sollen und ob eine Organspende möglich ist. Das Betreuungsgericht entscheidet sich für einen familienfremden hauptamtlichen Betreuer (Rechtsanwalt). Die Mutter ist psychisch krank und nicht in der Lage derartige Entscheidungen zu fällen. Der Vater scheidet aus anderen Gründen aus. Volljährige Geschwister gibt es nicht. Der Betreuer führt mehrere Gespräche mit den Angehörigen, um den mutmaßlichen Willen des Jugendlichen zu ermitteln. Es scheint, also ob eine Organspende von ihm gewünscht sein könnte. Das ist für die Mutter unvorstellbar. Nach Rücksprache mit dem Betreuungsgericht entscheidet der Betreuer das Abschalten der Maschinen – ohne Organspende. Das Klinikum informiert alle über den Zeitpunkt und die Mutter schaltet die Geräte ab.
Die neue Rechtslage bittet alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland eine Aussage zur Organspende zu machen.
Mit diesem Organspendeausweis hätte sich die Zeit für die Beantwortung der Frage „Organspende Ja oder Nein“ in diesem Beispiel deutlich verkürzt.
Fahren Sie noch ohne Sicherheitsgurt?
Auf Seite 1 der MedCareS NotfallKarte steht wer im Notfall zu informieren ist. Hier steht auch, ob die Person bevollmächtigt ist gesundheitliche Entscheidungen zu fällen.
Sie sparen also Steuergeld, denn – Dank einer NotfallKarte – muss kein Gericht eine Betreuung bestellen. Auch der Notarzt erfährt gesundheitliche Besonderheiten (Seite 2).
Nicht zuletzt ist also der mutmaßliche Wille bezüglich einer Organspende klar. Besonderheiten sind über QR-Code sofort abrufbar.
In einer kompakten Patientenverfügung und Gesundheitsvollmacht (PaGeK) können Sie dies Online in weniger als 15 Minuten festlegen.
So schnell und einfach lässt sich ist Ihre Würde und Selbstbestimmung sichern!
Deutsches Grundgesetz
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2
1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Menschenrechte
Artikel 1: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. …
Artikel 3: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Unser Angebot (inkl. MwSt.)
NotfallKarte (20 €) + ZVR-Registrierung (40 €), QR-Code und Aktualisierung (25 € pro Jahr)